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Prüfungen gemäß DIN EN 15095 / DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) / DIN EN 15635

Lager- und Regalprüfung nach  DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) und EN 15095
Im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung muss der Betreiber laut Gesetzgeber eine Überprüfung nach Betriebssicherheitsverordnung  (Prüfrichtlinie DGUV Regel 108-007) durchführen. Analog dazu wurden in der EN 15095 Normen für den Bau und die Ausrüstung von Lagersystemen festgelegt.

Geschulte Servicetechniker halten sich bei Ihren Prüfungen und Wartungsvorgängen an diese beiden Vorgaben. Bei Interesse können Sie ein unverbindliches Angebot für die Überprüfung Ihrer Lagersysteme nach  DGUV Regel 108-007 und EN 15095 anfordern.

Prüfung der Regale nach DIN EN 15635
Regale/Lagereinrichtungen unterliegen als Arbeitsmittel der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und müssen nach §10 von dazu ausgebildetem Personal geprüft werden. Zu den prüfpflichtigen Regalsystemen gehören:

  • Durchfahrregale
  • Durchlaufregale
  • Einfahrregale
  • Fachbodenregale
  • Kragarmregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen
  • Paletten-Regale

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Lagertechnik. Wir bieten Ihnen eine Sicherheitsüberprüfung der Lagereinrichtung gemäß DIM EN 15635 unabhängig vom Regaltyp an.

Wir verfügen über Regalprüfer/Regalinspekteure, die speziell auf der Grundlage dieser Norm ausgebildet wurden und ein entsprechendes Prüfzertifikat (mit Abschlussprüfung) vorweisen können.

Im Rahmen unserer Kontrollen erhalten Sie zudem unsere Unterstützung bei der Einhaltung unternehmensspezifischer Arbeitsschutzbestimmungen, wodurch die Sicherheit in Ihrem Unternehmen erhöht und gleichzeitig Personen- und Sachschäden verhindert werden.

Bei den jährlich stattfindenden Inspektionen werden Sichtkontrollen im laufenden Betrieb durchgeführt und die Ergebnisse entsprechend protokolliert. Bei erfolgreicher Überprüfung erhält das Lager einen Inspektionsplakette. Somit haben Sie eine sichtbare Kennzeichnung, dass Sie als Betreiber alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen umgesetzt haben.